Leistungsprofil
Was wir als Betreuung übernehmen, welches Einzugsgebiet wir bedienen und wo die Grenzen unserer Tätigkeit liegen — auf einen Blick.
Aufgabenbereiche, die wir typischerweise bedienen
Unsere Arbeit folgt dem gerichtlichen Bestellungsbeschluss. Die dort ausdrücklich benannten Aufgabenbereiche bilden den Rahmen, innerhalb dessen wir handeln. In unserem Büro kommen vor allem die folgenden Bereiche zum Tragen — einzeln oder in Kombination:
- Gesundheitssorge: Einwilligung in Behandlungen nach ärztlicher Aufklärung, Auswahl und Wechsel behandelnder Personen, Zugang zur Kranken- und Pflegedokumentation, Koordination zwischen Ärzten, Pflegediensten und Kliniken.
- Vermögenssorge: Kontoführung, Zahlungsverkehr, Anträge auf Sozialleistungen, Durchsetzung bestehender Ansprüche, Kontakt zu Gläubigern und Verhandlung von Ratenzahlungen, Vermögensverzeichnis und Rechnungslegung.
- Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über den Wohnort im engeren Sinne — ambulant zu Hause, betreutes Wohnen, Pflegeheim — jeweils unter Beachtung des Vorrangs ambulanter Versorgung und des Willens der betreuten Person.
- Wohnungsangelegenheiten: Abschluss, Änderung und Kündigung von Miet- und Heimverträgen (mit gerichtlicher Genehmigung), Wohnungsauflösung, Instandhaltung, Kontakt zu Vermietern.
- Postangelegenheiten: Entgegennahme und Sichtung fristgebundener Post, Bearbeitung der für die Aufgabenkreise relevanten Schreiben, Weiterleitung persönlicher Post an die betreute Person.
- Behördenangelegenheiten: Vertretung gegenüber Jobcenter, Sozialamt, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegekasse, Finanzamt, Meldebehörde. Antragstellung, Widerspruchsverfahren, Akteneinsicht.
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren: Einlegen von Rechtsmitteln, Beauftragung von Anwältinnen oder Anwälten, Abschluss von Vergleichen — soweit dieser Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist.
Fachliche Ausrichtung
Wir arbeiten bewusst generalistisch. Das heißt: Wir beschränken uns nicht auf eine bestimmte Klientengruppe oder Erkrankungsart, sondern begleiten die ganze Bandbreite an Lebenssituationen, die eine rechtliche Betreuung erforderlich machen können. Wenn ein Fall fachlichen Rückhalt jenseits unserer Befugnis braucht — medizinisch, therapeutisch, anwaltlich —, vermitteln wir an geeignete Stellen.
Arbeitssprache
Wir arbeiten auf Deutsch. Für Gespräche mit Betreuten, die Deutsch nicht ausreichend beherrschen, sind begleitende Dolmetscher (Verwandte, Ehrenamtliche oder vereidigte Dolmetscher je nach Kontext) nötig. Wir helfen bei der Organisation.
Einzugsgebiet
Vorrangig arbeiten wir mit den Betreuungsgerichten Büdingen und Friedberg (Wetteraukreis) zusammen. Unser Büro sitzt in Nidda — alle Orte im Wetteraukreis sind gut zu erreichen.
Vereinzelt übernehmen wir auch Fälle aus den Zuständigkeitsbereichen der Amtsgerichte Butzbach (Wetteraukreis), Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) und Alsfeld (Vogelsbergkreis) — insbesondere, wenn persönliche Bezüge oder regionale Zusammenhänge das nahelegen.
Darüber hinausgehende Fälle prüfen wir im Einzelfall. Da regelmäßige persönliche Kontakte zur betreuten Person (§ 1821 Abs. 3 BGB) Teil unserer Arbeit sind, spielt die räumliche Erreichbarkeit für die Entscheidung über eine Übernahme eine Rolle.
Was wir nicht leisten
Damit die Zusammenarbeit realistisch bleibt, benennen wir klar, was nicht zu unseren Aufgaben gehört:
- Keine Pflegeleistungen (Körperpflege, Haushaltsführung, Einkäufe, Fahrdienste). Das ist Aufgabe der Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Dienste.
- Keine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit. Wir arbeiten zu den auf der Seite Erreichbarkeit genannten Sprechzeiten.
- Keine Vermögensanlageberatung über die Absicherung des Notwendigen hinaus. Für Anlagefragen empfehlen wir unabhängige Beratung.
- Keine Rechtsberatung außerhalb des eigenen Betreuungsauftrags. Wir ziehen bei Bedarf anwaltliche Vertretung hinzu.
- Keine Therapie oder psychologische Beratung. Hier verweisen wir auf fachlich geeignete Stellen.
Kapazität
Derzeit begrenzt — Anfragen willkommen. Ob wir einen neuen Fall übernehmen können, hängt vom Aufgabenumfang und der räumlichen Erreichbarkeit ab. Sprechen Sie uns an, wir geben zeitnah Bescheid.
Passt ein konkreter Fall zu uns?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz. Wir prüfen, ob die Aufgabenbereiche und das örtliche Einzugsgebiet zu unserem Büro passen, und melden uns mit einer Einschätzung zurück.