Berichtspraxis
Anfangsberichte, Jahresberichte, Vermögensverzeichnisse — wie wir strukturieren, welche Fristen wir einhalten und auf welchem Weg das Betreuungsgericht unsere Berichte erhält.
Grundsatz: Bericht als Rechenschaft, nicht als Bürokratie
Berichte an das Betreuungsgericht sind für uns keine Pflichtübung, sondern ein Instrument der Transparenz. Wir beschreiben, was wir getan haben, warum wir es getan haben und was die betreute Person dabei wollte. Das Gericht soll auf dieser Grundlage beurteilen können, ob die Betreuung so geführt wird, wie es der rechtlichen und tatsächlichen Situation entspricht.
Das setzt voraus, dass Berichte lesbar, konkret und vollständig sind — nicht nur formgerecht.
Anfangsbericht
Der Anfangsbericht wird innerhalb von sechs Wochen nach Bestellungsbeschluss beim zuständigen Betreuungsgericht eingereicht (§ 1839 BGB). Er beschreibt die Situation der betreuten Person zum Zeitpunkt der Betreuungsübernahme und legt die Richtung fest, in die die Betreuung gehen soll.
Gliederung Anfangsbericht
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Persönliche und soziale Situation
Wohnsituation, Lebensumfeld, soziales Netzwerk (Angehörige, Freunde, Institutionen), aktueller Gesundheitszustand, laufende Behandlungen und Medikation — soweit für die Betreuung relevant.
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Wirtschaftliche Situation
Einkommensquellen (Rente, Erwerbseinkommen, Sozialleistungen), laufende Verbindlichkeiten, bekannte Schulden oder offene Forderungen. Bei Vermögenssorge: Verweis auf das beigelegte Anfangsvermögensverzeichnis (§ 1841 BGB).
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Wünsche und Vorstellungen der betreuten Person
Was möchte die betreute Person — und was möchte sie ausdrücklich nicht? Vorhandene Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, geäußerte Vorstellungen zur Wohnsituation und zur medizinischen Versorgung.
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Erster Handlungsbedarf
Welche Maßnahmen sind unmittelbar eingeleitet oder geplant? Offene Anträge, laufende Verhandlungen, kurzfristige Termine.
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Perspektive der Betreuung
Mittelfristige Ziele und Einschätzung: Welche Aufgabenkreise sind voraussichtlich wie lange erforderlich? Gibt es Anhaltspunkte für eine Verkleinerung oder Erweiterung?
Jahresbericht
Der Jahresbericht wird dem Betreuungsgericht jährlich vorgelegt (§ 1840 BGB). Fristbeginn ist der Jahrestag der Bestellung; der Bericht wird in der Regel spätestens vier Wochen nach Fristablauf eingereicht. Bei absehbaren Verzögerungen informieren wir das Gericht vorab.
Gliederung Jahresbericht
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Tätigkeitsübersicht des vergangenen Jahres
Überblick über die wesentlichen Handlungen und Entscheidungen im Berichtszeitraum — gegliedert nach Aufgabenkreisen. Keine Aufzählung jedes Einzeltermins, sondern eine strukturierte Zusammenfassung mit Schwerpunkten.
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Aktuelle persönliche und soziale Situation
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: Umzug, Krankenhausaufenthalt, Pflegegradänderung, Veränderung im sozialen Umfeld.
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Wirtschaftliche Situation und Vermögensübersicht
Bei Vermögenssorge: Darstellung der Einnahmen und Ausgaben sowie des aktuellen Vermögensstands. Beigefügtes Jahresvermögensverzeichnis mit Belegen, soweit gerichtlich angeordnet.
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Wünsche und Wille der betreuten Person
Wie hat sich die betreute Person im Berichtszeitraum zu ihrer Situation geäußert? Gab es Konflikte zwischen Wunsch und Wohlergehen — und wie wurden sie gelöst?
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Ausblick und ggf. Antrag auf Änderung der Aufgabenkreise
Einschätzung für das kommende Jahr. Falls Aufgabenkreise nicht mehr erforderlich oder zu ergänzen sind: Antrag mit Begründung.
Vermögensverzeichnis
Soweit die Vermögenssorge zum Aufgabenkreis gehört, erstellen wir bei Betreuungsbeginn ein Anfangsvermögensverzeichnis gemäß § 1841 BGB. Es wird dem Anfangsbericht beigefügt. Das Verzeichnis umfasst alle wesentlichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Betreuungsübernahme.
Im Laufe der Betreuung führen wir eine laufende Vermögensübersicht und legen dem Jahresbericht eine aktualisierte Aufstellung mit Kontonachweisen bei.
Einreichung und Kommunikationsweg
Berichte und Vermögensverzeichnisse reichen wir bei den Betreuungsgerichten Büdingen und Friedberg standardmäßig auf dem Postweg ein — im Original, mit Unterschrift. Sofern ein Gericht elektronischen Empfang bevorzugt oder eine entsprechende Vereinbarung besteht, stellen wir Berichte auch per E-Mail als PDF zu. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine bestimmte Form bevorzugen.
Aktenzeichen und Betreuernummer tragen wir auf jedem Dokument an prominenter Stelle ein.
Rückfragen und Korrekturen
Wenn das Gericht Rückfragen zu einem Bericht hat oder Ergänzungen benötigt, antworten wir innerhalb eines Werktages auf Telefonrückrufe und E-Mails. Schriftliche Nachforderungen bearbeiten wir innerhalb von fünf Werktagen, sofern keine kürzere Frist gesetzt ist.
Korrekturen nehmen wir nachträglich vor und reichen eine korrigierte Fassung mit Vermerk ein — wir hinterlegen keine kommentarlosen Ersatzdokumente.
Kontakt zum Berichtswesen
Fragen zu einem laufenden Bericht, zur Einreichungsform oder zu Fristen beantworten wir gerne direkt: